UVG, DIE SICHERHEIT IHRER MITARBEITENDEN.
Die Unfallversicherung nach UVG ist für Arbeitgeber in der Schweiz obligatorisch. Sie schützt Ihre Mitarbeitenden vor den finanziellen Folgen von Berufsunfällen und unter bestimmten Voraussetzungen auch von Nichtberufsunfällen.
EIN UNVERZICHTBARER SCHUTZ FÜR IHRE MITARBEITENDEN
Die UVG-Versicherung deckt die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Entdecken Sie die vier wichtigsten Leistungen, die das Schweizer Gesetz vorsieht.
OBLIGATORISCHER SCHUTZ
Berufsunfälle
Alle Angestellten sind gegen Unfälle versichert, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ereignen, einschliesslich gewisser Unfälle auf dem Arbeitsweg.
DECKUNG AUSSERHALB DER ARBEIT
Nichtberufsunfälle
Mitarbeitende, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind zusätzlich gegen Unfälle in ihrer Freizeit, in den Ferien und im Privatleben versichert.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Heilungskosten und Spitalaufenthalt
Die UVG-Versicherung übernimmt namentlich die notwendigen medizinischen Behandlungen, die verordneten Medikamente und den Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung, gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
Taggelder und Renten
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines versicherten Unfalls sieht das UVG namentlich ein Taggeld von bis zu 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag vor. Bei Invalidität oder Tod können zudem Renten ausgerichtet werden.
ZAHLT IHR UNTERNEHMEN ZU VIEL FÜR SEINE UNFALLVERSICHERUNG?
Pflichten der Arbeitgeber, Prämien, Deckung der Angestellten und Wahl des Versicherers: Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur UVG-Versicherung in der Schweiz.
ALLES ÜBER DIE UNFALLVERSICHERUNG IN DER SCHWEIZ
Ist die UVG-Versicherung für alle Unternehmen in der Schweiz obligatorisch?
Ja. Jedes Unternehmen, das in der Schweiz Personal beschäftigt, muss seine Angestellten gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gegen Berufsunfälle versichern. Diese Pflicht gilt auch für Teilzeitmitarbeitende und Lernende. Selbständigerwerbende ohne Personal unterliegen dieser Pflicht für sich selbst in der Regel nicht.
Wer bezahlt die Prämien der Unfallversicherung?
Die Prämien für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber. Jene für Nichtberufsunfälle werden grundsätzlich von den Angestellten bezahlt, sofern nichts Günstigeres vereinbart ist. Die Prämien der UVG-Zusatzversicherung können je nach den anwendbaren Bestimmungen vom Arbeitgeber, von den Angestellten oder von beiden gemeinsam getragen werden.
Was ist der Unterschied zwischen UVG und UVG-Zusatzversicherung?
Das UVG ist die obligatorische Unfallversicherung, welche die gesetzlichen Leistungen bei einem Unfall garantiert. Die UVG-Zusatzversicherung ist eine freiwillige Ergänzung, mit der sich diese Leistungen verbessern lassen, namentlich beim Spitalaufenthalt, bei der Lohnfortzahlung oder bei den Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall.
Muss eine selbständigerwerbende Person eine UVG-Versicherung abschliessen?
Selbständigerwerbende ohne angestelltes Personal unterliegen der Versicherungspflicht nach UVG in der Regel nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich jedoch freiwillig versichern oder eine private Unfalldeckung wählen, die zu ihrer Tätigkeit und ihren Bedürfnissen passt.…
Kann man seinen UVG-Versicherer frei wählen oder muss man zur Suva?
Bestimmte Unternehmen müssen obligatorisch bei der Suva versichert sein, namentlich in mehreren Industriezweigen und im Baugewerbe. Die übrigen Unternehmen können unter den privaten Versicherern wählen, die zur Durchführung des UVG zugelassen sind. Die Wahl hängt somit von der ausgeübten Tätigkeit und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ab.
Was gilt, wenn eine angestellte Person weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet?
Wer weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, bleibt gegen Berufsunfälle versichert, ist aber nach UVG nicht gegen Nichtberufsunfälle gedeckt. Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort gelten dann als Berufsunfälle. Die Unfalldeckung muss in der Regel über die Krankenversicherung aufrechterhalten werden.