NACHTRÄGLICHE ORDENTLICHE VERANLAGUNG (NOV)
Mit der NOV können quellenbesteuerte Personen ihre Steuerabzüge geltend machen, indem sie eine ordentliche Veranlagung beantragen.
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- Neuer Hinweis
Wer ist von der NOV betroffen?
Sie müssen in der Regel eine ordentliche Steuererklärung einreichen, wenn:
Ihr Bruttojahreslohn übersteigt CHF 120'000.
Sobald Ihr Bruttojahreslohn CHF 120'000 übersteigt, unterliegen Sie grundsätzlich der nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Sie müssen dann jedes Jahr eine vollständige Steuererklärung einreichen.
Sie verfügen über steuerbares Vermögen.
Steuerpflichtige, deren steuerbares Vermögen die vom Kanton festgelegten Schwellen (CHF 60'000) übersteigt, müssen ebenfalls ordentlich veranlagt werden, damit ihre Situation als Ganzes beurteilt wird.
Sie sind selbständig erwerbend oder erzielen weitere steuerbare Einkünfte.
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Unterhaltsbeiträge, Kapitalerträge oder andere Einkünfte, die nicht der Quellensteuer unterliegen, können zur Pflicht führen, eine Steuererklärung einzureichen.
Sie besitzen eine Liegenschaft in der Schweiz oder im Ausland.
Eine Liegenschaft muss den Steuerbehörden gemeldet werden, ob sie in der Schweiz oder im Ausland liegt. Die Erträge und der Wert der Liegenschaft können Ihre Besteuerung beeinflussen.
FREIWILLIGE NOV
Warum sollten Sie Ihre Situation vor einem NOV-Antrag analysieren lassen?
Eine oft unbekannte steuerliche Chance
Auch ohne gesetzliche Pflicht kann es sich für Sie lohnen, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen. Eine einfache Analyse Ihrer Situation zeigt manchmal erhebliche Steuerersparnisse auf.
Mögliche Abzüge
Beiträge an die Säule 3a
Fahrkosten
Krankheitskosten
Weiterbildungskosten
Spenden
Weitere Steuerabzüge
Als Treuhandbüro ist es unsere Aufgabe, Ihnen einen Gesamtüberblick zu geben und sicherzustellen, dass jeder Schritt Ihren finanziellen Interessen dient.
Unsere NOV-Pauschalen
Für den Fall, dass die NOV nicht obligatorisch ist.
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Investieren Sie in eine optimierte Steuersituation
- Analyse Ihrer Situation
- Steueroptimierung
KOSTENLOSE NOV-SIMULATION
Ihre NOV-Machbarkeitsprüfung ist kostenlos, wenn Sie einen Vorsorgevertrag der 3. Säule abschliessen.
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Das Team
Das Team von Veltica Finance begleitet Sie von der Analyse Ihrer Situation bis zur Einreichung Ihrer Steuererklärung – mit einem einzigen Ziel: Ihnen die steuerlich vorteilhafteste Lösung für Ihre Situation zu ermöglichen.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?
Mit der NOV können quellenbesteuerte Personen eine vollständige Steuererklärung einreichen, damit ihre steuerliche Situation nach den ordentlichen Regeln beurteilt wird.
Ist die NOV obligatorisch?
Ja, in bestimmten Situationen, insbesondere wenn Ihr Bruttojahreslohn CHF 120'000 übersteigt, wenn Sie über steuerbares Vermögen verfügen, selbständig erwerbend sind oder weitere steuerbare Einkünfte erzielen.
Bezahle ich mit einer NOV zwingend weniger Steuern?
Nicht unbedingt. Jede Situation ist anders. In manchen Fällen ist die Quellenbesteuerung günstiger. Deshalb empfehlen wir immer eine vorgängige Analyse.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Ihren Lohnausweis; Ihre Bankauszüge; Ihre Bescheinigungen der Säule 3a; Ihre Belege für abzugsfähige Kosten; Ihre Unterlagen zu Ihrem Vermögen oder Ihren Liegenschaften.
Kann ich Abzüge für meine Säule 3a geltend machen?
Ja. Die Beiträge an die Säule 3a gehören im Rahmen einer NOV oft zu den interessantesten Abzügen.
Was geschieht nach der Analyse meiner Situation?
Nach der Analyse Ihres Dossiers sagen wir Ihnen klar, ob die nachträgliche ordentliche Veranlagung in Ihrer Situation vorteilhaft ist, und schätzen ihre Auswirkung auf Ihre Steuerbelastung ab. ✅ Ist die NOV nicht vorteilhaft, bleiben Sie bei der Quellensteuer und ersparen sich einen unnötigen Schritt. ✅ Ist die NOV vorteilhaft, begleitet Sie Veltica Finance von A bis Z. Wir helfen Ihnen, die nötigen Formulare zu erhalten, sammeln die erforderlichen Belege, erstellen Ihre Steuererklärung und reichen sie bei den zuständigen Steuerbehörden ein. Unser Ziel: Sie profitieren von allfälligen Steuerersparnissen, ohne sich um die administrativen Schritte kümmern zu müssen.