2. SÄULE & BERUFLICHE VORSORGE

BVG, EINE 2. SÄULE, DIE TALENTE ANZIEHT.

Die berufliche Vorsorge (BVG), auch 2. Säule genannt, ermöglicht Ihren Mitarbeitenden, ein Kapital für den Ruhestand aufzubauen, und schützt sie finanziell bei Invalidität oder Tod. Für Arbeitnehmende, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ist sie obligatorisch und kann durch überobligatorische Leistungen ergänzt werden.

LÖSUNGEN DER BERUFLICHEN VORSORGE

EINE BVG-LÖSUNG, DIE ZU IHREM UNTERNEHMEN UND IHREN MITARBEITENDEN PASST

Vom gesetzlichen Minimum bis zu erweiterten Vorsorgeplänen: Entdecken Sie die wichtigsten Bestandteile der 2. Säule in der Schweiz und die Optimierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

RUHESTAND & GRUNDSCHUTZ

Obligatorische BVG-Vorsorge

Das BVG-Obligatorium garantiert Arbeitnehmenden, welche die Anschlussvoraussetzungen erfüllen, ein Alterssparen sowie Mindestleistungen bei Invalidität oder Tod. Es bildet die Grundlage der beruflichen Vorsorge in der Schweiz.

ERWEITERTE LEISTUNGEN

Überobligatorische BVG-Vorsorge

Die überobligatorische Vorsorge ermöglicht es, zusätzliche Lohnanteile zu versichern, die Sparbeiträge zu verbessern und die Leistungen auszubauen. Ein echter Vorteil, um Ihre Mitarbeitenden zu binden und neue Talente zu gewinnen.

RENTEN & FINANZIELLE SICHERHEIT

Invaliditäts- und Todesfalldeckung

Bei Invalidität oder Tod sieht die Pensionskasse gemäss Vorsorgereglement Leistungen für die Versicherten und ihre Angehörigen vor. Die Deckungen lassen sich anpassen, um einen Schutz über dem gesetzlichen Minimum zu bieten.

BEITRÄGE & RENDITE

Wahl der Pensionskasse

Sammelstiftung, Vollversicherungsmodell oder teilautonome Lösung: Jede Pensionskasse unterscheidet sich bei Kosten, Renditepotenzial und Risiken. Ein Vergleich der BVG-Lösungen hilft, das richtige Gleichgewicht für Ihr Unternehmen zu finden.

OPTIMIEREN SIE IHRE BERUFLICHE VORSORGE

BIETET IHRE PENSIONSKASSE DIE BESTEN KONDITIONEN?

Ab wann ist das BVG für Arbeitnehmende in der Schweiz obligatorisch?

Der Anschluss an die berufliche Vorsorge ist für Arbeitnehmende obligatorisch, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Alter, Jahreslohn und Dauer des Arbeitsvertrags. Die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres, das Alterssparen am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres.

Was ist der Unterschied zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen BVG?

Das BVG-Obligatorium garantiert die gesetzlich vorgesehenen Mindestleistungen auf dem Lohnanteil, der der obligatorischen Vorsorge unterstellt ist. Das Überobligatorium geht darüber hinaus, insbesondere indem ein höherer Lohnanteil versichert wird oder höhere Sparbeiträge und Risikoleistungen vorgesehen werden.

Wer bezahlt die BVG-Beiträge: der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmenden?

Die Beiträge an die berufliche Vorsorge werden gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden finanziert. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, mindestens die Hälfte der gemäss Vorsorgereglement vorgesehenen Gesamtbeiträge zu übernehmen. Manche Unternehmen entscheiden sich für einen höheren Arbeitgeberanteil, um ihren Mitarbeitenden bessere Bedingungen zu bieten.

Wie funktioniert der BVG-Umwandlungssatz bei der Pensionierung?

Mit dem Umwandlungssatz wird das angesparte Vorsorgekapital in eine jährliche Altersrente umgerechnet. Der gesetzliche Satz beträgt 6,8 % für das Altersguthaben aus dem BVG-Obligatorium im Referenzalter. Für den überobligatorischen Teil können die Pensionskassen gemäss ihrem Reglement andere Sätze anwenden.

Kann ein Unternehmen die Pensionskasse wechseln, um Kosten zu senken?

Ja. Ein Unternehmen kann die Pensionskasse wechseln, um bessere Konditionen bei Beiträgen, Kosten und Leistungen zu erhalten. Dabei sind jedoch die vertraglichen Fristen, die Kündigungsregeln und die Verfahren zur Mitwirkung des Personals einzuhalten. Ein Vergleich der BVG-Stiftungen hilft, die Vorteile und Folgen eines Wechsels abzuschätzen.

Was geschieht mit meiner 2. Säule, wenn ich meine Stelle verlasse?

Wenn Arbeitnehmende ihr Unternehmen verlassen, muss ihr angespartes BVG-Guthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Nehmen sie nicht sofort eine neue Erwerbstätigkeit auf, kann das Kapital auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen werden, damit das Vorsorgeguthaben bis zum nächsten Anschluss erhalten bleibt.