BVG-KAPITAL & ALTERSSPAREN

FREIZÜGIGKEIT IHRE VORSORGE IM ÜBERGANG.

Zwischen zwei Stellen, während einer Ausbildung oder bei einem Auslandaufenthalt wird Ihr BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Dieses Guthaben verdient eine aktive Verwaltung.

DIE FREIZÜGIGKEITSLÖSUNGEN IN DER SCHWEIZ

GEBEN SIE IHREM BVG-KAPITAL EINEN NEUEN HORIZONT.

Das Kapital Ihrer 2. Säule kann auch zwischen zwei Stellen weiter für Ihre Zukunft arbeiten. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Freizügigkeit nach Ihren Zielen in Bezug auf Rendite, Sicherheit und Steuern optimieren.

EINFACHHEIT & SICHERHEIT

Freizügigkeitskonto

Bewahren Sie Ihr BVG-Kapital ganz einfach auf – mit der Möglichkeit, es an den Finanzmärkten anzulegen oder auf einem verzinsten Konto zu belassen, je nach Ihrem Risikoprofil und Ihren Zielen.

RENDITEPOTENZIAL

Freizügigkeit mit Fonds

Ihr Kapital wird nach einer auf Ihr Profil abgestimmten Strategie an den Finanzmärkten angelegt. Sie streben langfristig eine bessere Rendite an und nehmen dafür Marktschwankungen in Kauf.

VERGESSENE GUTHABEN

BVG-Guthaben wiederfinden

Sie haben mehrmals den Arbeitgeber gewechselt oder den Überblick über frühere Vorsorgeguthaben verloren? Vergessene BVG-Guthaben lassen sich suchen und zusammenführen, damit Sie Ihr Alterssparen besser verwalten können.

BIS ZU ZWEI EINRICHTUNGEN

Aufteilung der 2. Säule

Beim Austritt aus der Pensionskasse können Sie Ihr Kapital auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen. Eine interessante Möglichkeit, um spätere Bezüge zu planen und Ihre Steuern zu optimieren.

OPTIMIEREN SIE IHRE FREIZÜGIGKEIT

IHR BVG-KAPITAL KANN MEHR FÜR IHRE ZUKUNFT TUN.

Was ist ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz?

Auf einem Freizügigkeitskonto bleibt das Kapital Ihrer 2. Säule erhalten, wenn Sie eine Pensionskasse verlassen, ohne sofort in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers einzutreten. Ihr Sparguthaben bleibt für Ihre berufliche Vorsorge gebunden, bis es überwiesen oder im gesetzlich zulässigen Rahmen bezogen wird.

Was geschieht mit meiner 2. Säule, wenn ich meine Stelle verlasse?

Wenn Sie eine neue Stelle antreten, muss Ihr BVG-Guthaben an Ihre neue Pensionskasse überwiesen werden. Treten Sie hingegen nicht sofort in eine neue Pensionskasse ein, müssen Sie Ihr Kapital an eine Freizügigkeitseinrichtung überweisen. Ohne Anweisungen von Ihnen überweist Ihre bisherige Pensionskasse es nach Ablauf der gesetzlichen Frist in der Regel an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Kann man das Freizügigkeitsguthaben vor der Pensionierung beziehen?

Ja, aber nur in bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen. Ein Vorbezug kann insbesondere für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder die endgültige Ausreise aus der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Das Kapital kann zudem kurz vor der Pensionierung bezogen werden.

Kann man das Freizügigkeitskapital an der Börse anlegen?

Ja. Einige Freizügigkeitsstiftungen bieten Lösungen an, die in Aktien, Obligationen oder diversifizierte Fonds investieren. Diese Anlagen bieten langfristig ein höheres Renditepotenzial, bergen aber ein Verlustrisiko. Die Wahl hängt insbesondere von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikotoleranz ab.

Kann man in der Schweiz zwei Freizügigkeitskonten haben?

Ja. Beim Austritt aus einer Pensionskasse können Sie Ihre Austrittsleistung auf höchstens zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen. Diese Aufteilung kann insbesondere dazu dienen, Ihre Anlagen zu diversifizieren und getrennte Bezüge zu planen – je nach Kanton und Situation mit einem möglichen Steuervorteil.

Wie finde ich eine frühere 2. Säule oder vergessene BVG-Guthaben wieder?

Wenn Sie nach mehreren Stellenwechseln den Überblick über Ihr BVG-Kapital verloren haben, können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule eine Suche veranlassen. Diese hilft Ihnen, die Einrichtungen zu ermitteln, die Ihre Vorsorgeguthaben verwalten könnten. Anschliessend können Sie sich an die betreffenden Einrichtungen wenden, um die nötigen Informationen zu erhalten und die Überweisung zu organisieren.